📍 Was genau tun wir?

Unsere Notfallrettung umfasst eine Vielzahl konkreter Einsätze – darunter:

  • 🚑 Erste Hilfe & Transport verletzter oder erkrankter Haustiere zum nächstgelegenen Tierarzt oder zur Tierklinik

  • 🐶 Bergung nach Verkehrsunfällen (z. B. verletzte Hunde/Katzen am Straßenrand)

  • 🐕‍🦺 Sicherung entlaufener Tiere in bedrohlicher Lage (z. B. auf Bahngleisen, in Kanälen, Schächten oder auf Bäumen)

  • 🧯 Evakuierung bei Hausbränden oder Notfällen im Auftrag von Behörden oder in Absprache mit Tierhaltern

  • 🛠️ Technische Hilfeleistung bei eingeklemmten oder eingesperrten Haustieren (z. B. in Fensterschächten, Autos, Kellerfenstern)

  • 🐈‍⬛ Versorgung hilfloser Tiere, deren Halter vorübergehend ausgefallen sind (z. B. durch plötzliche Einweisung ins Krankenhaus, Verkehrsunfall oder Tod)

Unser Ziel ist es, professionelle Soforthilfe zu leisten – entweder vor Ort oder durch den sicheren und tierschutzgerechten Transport in eine tierärztliche Einrichtung.

🔍 Wie arbeiten wir?

Wir verfügen über eine einsatzerprobte Notfallausstattung, u. a.:

  • Transportboxen in verschiedenen Größen

  • Sauerstoffeinheit mit Maske & Pulsoximeter

  • Tragetücher & Notfalltragen

  • Maulschlaufen, Schutz- und Fanghandschuhe

  • Wärmeversorgung & Kühlmittel

  • Desinfektionseinheiten und Schutzkleidung

Alle Einsatzfahrzeuge sind entsprechend umgerüstet und mit hochwertigem Equipment für die Versorgung von Hunden, Katzen, Kleintieren und Reptilien ausgestattet.

❓ Wann sollte man uns rufen?

Rufen Sie uns an, wenn:

  • Ihr Haustier einen Unfall hatte

  • Sie ein verletztes oder hilfloses Haustier finden

  • Ihr Tier nach einem Trauma oder Schock apathisch ist

  • Sie Hilfe bei der Bergung eines eingeklemmten oder flüchtigen Tieres benötigen

  • Sie sich nicht sicher sind, ob ein Tier in Lebensgefahr ist – wir beraten Sie

⚖️ Rechtlicher Rahmen & Zusammenarbeit mit Behörden

Der Tiernotruf Saarland e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Tierschutzverein. Unsere Einsätze erfolgen im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierSchG), insbesondere:

  • § 1 TierSchG – Verantwortung für das Wohl des Tieres

  • § 3 TierSchG – Verbot von Tiermisshandlungen oder Unterlassung notwendiger Hilfe

  • § 5a TierSchG – Tiertransportregelungen, die wir einhalten

In Notlagen kooperieren wir eng mit:

  • Polizeibehörden

  • Feuerwehren

  • Ordnungsämtern

  • Tierärztlichen Einrichtungen

  • Veterinärämtern

Wir agieren stets im rechtlichen Rahmen, dokumentieren unsere Einsätze vollständig und nehmen bei Bedarf auch Nachsicherungen durch (z. B. bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Tierquälerei).