🚨🐕 Fundhund in Geislautern – Warndtstraße 🐕🚨
Heute wurde uns ein zugelaufener Hund aus Geislautern (Warndtstraße) gemeldet.
Die Hündin wurde durch den Tiernotruf Saarland e.V. gesichert und auf einen Chip überprüft – leider kein Chip vorhanden.
Aufgrund der derzeit desolaten Lage im Bertha-Bruch-Tierheim Saarbrücken haben wir den Findern geraten, das Tier als Fundtier bei der Stadt Völklingen zu melden.
👉 Nach geltendem Recht (§ 965 ff. BGB – Fundrecht) ist ein Tier eine Fundsache.
Das bedeutet:
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Der Fund ist bei der zuständigen Gemeinde/Fundbehörde (hier Stadt Völklingen) zu melden.
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Der Finder darf das Tier bei sich behalten, solange die Stadt keine anderweitige Entscheidung trifft.
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Eine Abgabe im Tierheim ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, wenn der Finder zur Versorgung bereit ist (§ 966 BGB i.V.m. § 90a BGB – Tiere sind keine Sachen, werden aber im Fundrecht wie Sachen behandelt).
📌 Daher bleibt die Hündin nun vorerst beim Finder in guter Obhut. Sollte sich der Halter melden oder die Stadt Völklingen eine andere Entscheidung treffen, wird der weitere Verbleib geklärt.
ℹ️ Wichtige Info für Finder:
Wenn ein Tier zugelaufen ist → bitte immer bei der zuständigen Gemeinde melden. Dort wird der Fund registriert, und man darf das Tier bis zur Klärung des Eigentums bei sich behalten.
🙏 Wer die Hündin erkennt oder Hinweise zum Besitzer hat, darf sich gerne direkt an uns oder an die Stadt Völklingen wenden.
Tiernotruf Saarland e.V. 🐾
