Einsatzbericht – Tiernotruf Saarland e.V.
Datum: 04.08.2025
Uhrzeit der Alarmierung: 23:05 Uhr
Einsatzende: ca. 02:10 Uhr
Ort: Kontrollstelle der Bundespolizei, 66706 Perl
Beteiligte Behörden: Integrierte Leitstelle Saarland, Bundespolizei Perl
Einsatzstichwort: Tierischer Notfall – Lebendtransport in versteckten Holzverschlägen
Einsatzverlauf:
Am 04.08.2025 gegen 23:05 Uhr wurde der Tiernotruf Saarland e.V. durch die Integrierte Leitstelle des Saarlandes alarmiert und unmittelbar mit der Bundespolizei in Perl verbunden. Die Schilderung des Einsatzanliegens ließ zunächst an einen schlechten Scherz glauben – doch der zweite Blick offenbarte einen eklatanten Tierschutzverstoß, der unser gesamtes Fachwissen und Organisationstalent forderte.
Die Bundespolizei hatte gegen 23:00 Uhr einen weißen Iveco Daily mit französischem Kennzeichen und langem Radstand angehalten und zur Kontrollstelle begleitet. Beim Öffnen des Laderaums fanden die Beamten zunächst Alltagsgegenstände, Spielzeug und Kleidung, doch der beißende Geruch aus dem Inneren ließ sie stutzig werden – ebenso wie mehrere Heuballen, die in der Form keinen logischen Platz im Transportgut hatten.
Ein Bundespolizist entschied sich daraufhin, den Transporter eingehender zu inspizieren. Dabei entdeckte er hinter einer Sperrholzabtrennung eine Ziege (Widder) – lebend, eingepfercht in einem engen Holzverschlag ohne Belüftung. Als der Beamte weiter hinter die Konstruktion blickte, fand er eine weitere Ziege, und ein Schaf – ebenfalls in provisorischen Verschlägen und ohne jede Möglichkeit, sich zu bewegen oder versorgt zu werden.
Nach Einschätzung der Beamten plante der Fahrer, die Tiere in diesem Zustand nach Rumänien zu transportieren – ein Vorhaben, das nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch klar gesetzeswidrig ist.
Rechtliche Bewertung:
Der durchgeführte Transport stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) dar, insbesondere gegen:
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§ 2 TierSchG – „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“
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§ 3 Nr. 6 TierSchG – „Es ist verboten, ein Tier in einem Behältnis zu transportieren, das seine artgemäße Bewegung erheblich einschränkt.“
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§ 3 Nr. 8 TierSchG – „Es ist verboten, ein Tier zu einem Zweck zu halten oder zu transportieren, der mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist.“
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§ 4 TierSchG – „Ein Tier darf nur unter wirksamer Betäubung getötet werden – in diesem Fall liegt keine Tötung vor, jedoch ist der Verstoß gegen die Unterbringungs- und Transportpflichten evident.“
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Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport – insbesondere Art. 3 (Transportbedingungen), Art. 4 (Zulassung von Transportunternehmen) und Art. 7 (Beförderung ungeeigneter Tiere).
Maßnahmen durch den Tiernotruf Saarland e.V.:
Trotz der späten Uhrzeit war unser Team innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit und vor Ort. Es galt nun, eine sichere und tierschutzgerechte Unterbringung für die drei Tiere zu organisieren – eine Herausforderung, da um 01:00 Uhr nachts sämtliche regulären Auffangstellen nicht mehr erreichbar waren.
Ein Mitglied unseres Teams brachte die Idee ein, den sichergestellten Iveco selbst als Transportmittel zu nutzen, sofern dies polizeilich freigegeben wird. Nach Rücksprache und Prüfung durch die Bundespolizei wurde das Fahrzeug temporär für die Umlagerung freigegeben.
Unsere Einsatzkoordinatorin Petra Gaubatz übernahm parallel das Krisenmanagement per Telefon und organisierte mit großem Einsatz eine geeignete Unterbringung. Die Tiere wurden letztlich mit Muskelkraft und viel Geduld auf einen gesicherten Hof verbracht. Die Tiere wiesen kein Fluchtverhalten auf und zeigten eine auffallende Menschengewöhnung, was auf eine private oder halblegale Haltung schließen lässt.
Jedes Tier wog geschätzt zwischen 50 und 70 Kilogramm, wodurch der Transport mit menschlicher Kraft unter größter Sorgfalt und tiergerechter Sicherung erfolgen musste.
Folgemaßnahmen:
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Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird durch den Tiernotruf Saarland e.V. gestellt.
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Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Merzig-Wadern wird noch in der Nacht über den Fall informiert, ebenso die zuständige Bußgeldstelle.
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Die Tiere verbleiben zunächst unter unserer Obhut, bis eine behördliche Entscheidung zur weiteren Versorgung oder Beschlagnahmung getroffen wurde.
Fazit:
Dieser Einsatz war ein eindrucksvolles Beispiel für die Notwendigkeit eines funktionierenden, kompetenten und jederzeit erreichbaren Tierrettungsdienstes. Während andere Organisationen – auch solche, die von Ministerien und Behörden regelmäßig empfohlen werden – nicht erreichbar oder nicht einsatzbereit waren, konnte der Tiernotruf Saarland e.V. erneut unter Beweis stellen, dass Verantwortung, Fachkompetenz und Einsatzwille keine Uhrzeit kennen.
Wir danken der Bundespolizei Perl für die hervorragende Zusammenarbeit und das Vertrauen.
PRESSEMITTEILUNG
Tiernotruf Saarland e.V. – Perl, 05.08.2025
Drei lebende Schafe in Holzverschlägen hinter Sperrholzplatte – Tiernotruf deckt illegalen Lebendtiertransport auf
In der Nacht vom 04. auf den 05. August 2025 kam es zu einem äußerst ungewöhnlichen, aber zugleich erschütternden Einsatz, der erneut aufzeigt, mit welchen skrupellosen Methoden Tiere quer durch Europa transportiert werden – ohne Rücksicht auf deren Leben oder Würde.
Gegen 23:05 Uhr wurde der Tiernotruf Saarland e.V. von der Integrierten Leitstelle des Saarlandes alarmiert und unmittelbar mit der Bundespolizei Perl verbunden. Diese hatte zuvor einen weißen Transporter vom Typ Iveco Daily mit französischem Kennzeichen kontrolliert und zur Kontrollstelle nach Perl begleitet. Was zunächst wie ein banaler Routineeinsatz wirkte, entwickelte sich schnell zu einem Fall mit gravierendem Tierschutzbezug.
Beim Öffnen des Transporters fanden die Beamten zunächst Haushaltsgegenstände, Kleidung und Kinderspielzeug – doch verdächtige Heuballen und ein auffälliger tierischer Geruch ließen sie aufhorchen. Ein Beamter inspizierte daraufhin das Fahrzeug genauer – und stieß hinter einer notdürftig verbauten Sperrholzplatte auf einen eingepferchten Widder in einem engen Holzverschlag. Noch erschreckender: Dahinter befanden sich zwei weitere lebende Schafe, ebenfalls eingesperrt, ohne Tageslicht, ohne Luftzirkulation, ohne Wasser oder Futter. Die Tiere waren auf engstem Raum fixiert – offenbar für eine lange Transportstrecke in Richtung Rumänien vorgesehen.
Tierschutzrechtlich höchst bedenklich – Tiernotruf übernimmt Sofortmaßnahmen
Die Beamten der Bundespolizei untersagten umgehend die Weiterfahrt und forderten Unterstützung durch den Tiernotruf Saarland e.V. an – anders als andere Behörden, die nach wie vor auf Organisationen setzen, die zu später Stunde nicht einsatzfähig oder nicht erreichbar sind.
Unser Team war innerhalb kürzester Zeit vor Ort und übernahm die Versorgung und Sicherstellung der drei Schafe. Da zu dieser Uhrzeit kein offizieller Aufnahmestall oder Tierhof erreichbar war, entwickelte unser Team vor Ort – in enger Abstimmung mit der Polizei – einen pragmatischen Notfallplan: Der beschlagnahmte Transporter selbst wurde kurzerhand als Behelfsfahrzeug genutzt, um die Tiere mit Muskelkraft auf einen gesicherten Hof zu verbringen. Der Dank gilt insbesondere unserer Einsatzkoordinatorin Petra Gaubatz, die mit Ausdauer und Übersicht telefonisch eine geeignete Unterbringung organisierte.
Die Tiere – zwei Widder und ein weibliches Schaf – waren auffällig ruhig und an Menschen gewöhnt, was auf eine bisherige Haltung in engem menschlichem Kontakt schließen lässt. Jedes Tier wog schätzungsweise zwischen 50 und 70 Kilogramm, der Transport erforderte daher mehrere Helfer und größte Vorsicht.
Juristische Bewertung & Konsequenzen
Die Umstände des Transports stellen einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 2, § 3 Nr. 6 und Nr. 8 TierSchG) sowie gegen die EU-Verordnung 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport dar.
Der Tiernotruf Saarland e.V. wird noch heute Strafanzeige stellen und hat das zuständige Veterinäramt im Landkreis Merzig-Wadern bereits in der Nacht informiert. Die genaue Herkunft der Tiere sowie das Ziel der Fahrt werden aktuell ermittelt.
Ein deutliches Signal: Tierschutz kennt keine Uhrzeit
Dieser Einsatz unterstreicht einmal mehr: Tierschutz funktioniert nicht auf Termin. Während andere Institutionen und Organisationen in der Nacht nicht erreichbar oder nicht einsatzbereit waren, konnte der Tiernotruf Saarland e.V. binnen Minuten reagieren, improvisieren und helfen. Wir danken der Bundespolizei Perl für die hervorragende Zusammenarbeit und das Vertrauen in unsere Arbeit.
Kontakt für Presseanfragen:
Thorsten Jochum
Einsatzleiter & 1. Vorsitzender
Tiernotruf Saarland e.V.
📞 06898 – 3704242
📧 info@tiernotruf-saarland.de
🌐 www.tiernotruf-saarland.de