📍 Was genau tun wir?
Unsere Notfallrettung umfasst eine Vielzahl konkreter Einsätze – darunter:
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🚑 Erste Hilfe & Transport verletzter oder erkrankter Haustiere zum nächstgelegenen Tierarzt oder zur Tierklinik
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🐶 Bergung nach Verkehrsunfällen (z. B. verletzte Hunde/Katzen am Straßenrand)
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🐕🦺 Sicherung entlaufener Tiere in bedrohlicher Lage (z. B. auf Bahngleisen, in Kanälen, Schächten oder auf Bäumen)
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🧯 Evakuierung bei Hausbränden oder Notfällen im Auftrag von Behörden oder in Absprache mit Tierhaltern
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🛠️ Technische Hilfeleistung bei eingeklemmten oder eingesperrten Haustieren (z. B. in Fensterschächten, Autos, Kellerfenstern)
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🐈⬛ Versorgung hilfloser Tiere, deren Halter vorübergehend ausgefallen sind (z. B. durch plötzliche Einweisung ins Krankenhaus, Verkehrsunfall oder Tod)
Unser Ziel ist es, professionelle Soforthilfe zu leisten – entweder vor Ort oder durch den sicheren und tierschutzgerechten Transport in eine tierärztliche Einrichtung.
🔍 Wie arbeiten wir?
Wir verfügen über eine einsatzerprobte Notfallausstattung, u. a.:
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Transportboxen in verschiedenen Größen
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Sauerstoffeinheit mit Maske & Pulsoximeter
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Tragetücher & Notfalltragen
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Maulschlaufen, Schutz- und Fanghandschuhe
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Wärmeversorgung & Kühlmittel
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Desinfektionseinheiten und Schutzkleidung
Alle Einsatzfahrzeuge sind entsprechend umgerüstet und mit hochwertigem Equipment für die Versorgung von Hunden, Katzen, Kleintieren und Reptilien ausgestattet.
❓ Wann sollte man uns rufen?
Rufen Sie uns an, wenn:
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Ihr Haustier einen Unfall hatte
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Sie ein verletztes oder hilfloses Haustier finden
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Ihr Tier nach einem Trauma oder Schock apathisch ist
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Sie Hilfe bei der Bergung eines eingeklemmten oder flüchtigen Tieres benötigen
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Sie sich nicht sicher sind, ob ein Tier in Lebensgefahr ist – wir beraten Sie
⚖️ Rechtlicher Rahmen & Zusammenarbeit mit Behörden
Der Tiernotruf Saarland e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Tierschutzverein. Unsere Einsätze erfolgen im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierSchG), insbesondere:
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§ 1 TierSchG – Verantwortung für das Wohl des Tieres
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§ 3 TierSchG – Verbot von Tiermisshandlungen oder Unterlassung notwendiger Hilfe
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§ 5a TierSchG – Tiertransportregelungen, die wir einhalten
In Notlagen kooperieren wir eng mit:
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Polizeibehörden
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Feuerwehren
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Ordnungsämtern
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Tierärztlichen Einrichtungen
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Veterinärämtern
Wir agieren stets im rechtlichen Rahmen, dokumentieren unsere Einsätze vollständig und nehmen bei Bedarf auch Nachsicherungen durch (z. B. bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Tierquälerei).